Allgemeine Bedingungen und Konditionen
1.1 Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, enthalten alle angegebenen Preise die geltende Mehrwertsteuer.
1.2 Der Mietpreis wird pro Nacht berechnet und kann je nach Fahrzeugkategorie, Jahreszeit, Werbeaktionen und anderen besonderen Bedingungen variieren. Zu jedem Mietpreis wird eine Servicegebühr hinzugerechnet.
1.3 Die Servicegebühr beinhaltet die Vorbereitung des Fahrzeugs, die Einweisung beim Check-in und die Betreuung während der Fahrt.
1.4 Alle Mietverträge beinhalten ein Küchenkit, ein Reinigungskit, ein Campingkit und einen „BASIC“-Schutzplan.
2.1 Das Mindestalter des Fahrers und der zusätzlichen Fahrer beträgt 21 Jahre. Sie müssen einen gültigen Führerschein der Klasse B (leichte Fahrzeuge) oder einen internationalen Führerschein besitzen, der mehr als 2 Jahre vor der Abholung des Fahrzeugs erworben wurde.
2.2 Fahrer und Zusatzfahrer müssen zusätzlich zu ihrem Führerschein ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) vorlegen.
2.3 Wenn die im vorigen Punkt genannten Dokumente bei der Fahrzeugabholung nicht vorgelegt werden (Kopien werden nicht akzeptiert), kann der Vertrag nicht ausgeführt werden und die „No-Show-Gebühr“ wird erhoben.
3.1 Die Mindestmietdauer kann je nach Jahreszeit variieren (4, 5 oder 7 Nächte).
3.2 Vorbehaltlich der Verfügbarkeit ist es möglich, bei der Buchung eine Vorverlegung (07:00 bis 09:00 Uhr) oder eine Verschiebung (18:00 bis 20:00 Uhr) des Zeitpunkts der Abholung oder Rückgabe des Fahrzeugs gegen Zahlung einer „Gebühr für die Abholung/Rückgabe außerhalb der Öffnungszeiten“ von 89,00 € (neunundachtzig Euro) zu beantragen. Dieser Service ist nur in Lissabon (Montijo) verfügbar. Bitte nehmen Sie in diesem Fall Kontakt mit uns auf.
3.3 Um Ihre Buchung zu garantieren, müssen Sie eine Zahlung leisten (Debit- oder Kreditkarte oder Banküberweisung):
- 50% des Gesamtbetrags, wenn die Buchung mindestens 30 Tage vor dem Abholdatum bestätigt wird. Die restlichen 50 Prozent müssen bis zu 15 Tage vor dem Abholdatum bezahlt werden;
- 100% des Gesamtbetrags, wenn die Buchung weniger als 30 Tage vor dem Abholdatum bestätigt wird.
3.4 Die entsprechenden Wechselkurse werden je nach Zahlungsmethode/Bankkurs angewendet.
3.5 Im Falle einer Preisänderung nach der Bestätigung der ursprünglichen Buchung gibt es keine Rückerstattung durch den Vermieter oder eine zusätzliche Zahlung durch den Mieter.
3.6 Jede Anfrage für eine Änderung, einschließlich einer Verlängerung des Mietzeitraums, unterliegt der Verfügbarkeit und es wird eine Verwaltungsgebühr (25€) erhoben.
4.1 Der Stornierungsantrag ist nur gültig, wenn er schriftlich per E-Mail an reservations@mrvancamper.com übermittelt wird.
4.2 Der Vermieter garantiert eine vollständige Rückerstattung der gezahlten Beträge im Falle einer Stornierung mehr als 30 Tage vor dem für den Mietbeginn vereinbarten Datum, abzüglich der vom Vermieter getragenen finanziellen Gebühren (Stripe, PayPal usw.).
4.3 Wenn die Buchung zwischen 29 und 15 Tagen vor dem vereinbarten Mietbeginn storniert wird, werden 50 % der gesamten vertraglich vereinbarten Leistungen, einschließlich Steuern und Gebühren (Anwendung der Stornierungsgebühr), nicht erstattet. Die restlichen 50% werden nicht in Rechnung gestellt.
4.4 Wird die Buchung innerhalb einer Frist von 14 Tagen vor dem vereinbarten Mietbeginn storniert, wird der Gesamtbetrag der ursprünglich vertraglich vereinbarten Leistungen in Rechnung gestellt (Anwendung der No-Show-Gebühr).
4.5 Aus Gründen höherer Gewalt, d.h. aufgrund von Umständen, die sich der Kontrolle der Parteien entziehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Naturkatastrophen, Auferlegung von gesetzlichen oder administrativen Verpflichtungen durch staatliche oder überstaatliche Behörden, Krieg oder Ausnahmezustand, Aufruhr, innere Unruhen, Terrorakte, Feuer, Explosionen, Überschwemmungen, extreme Witterungsbedingungen, Epidemien, Aussperrungen, Streiks, Mangel an Arbeitskräften, Material und Dienstleistungen sowie die absolute Unmöglichkeit, diese zu beschaffen, können Reservierungen bis zu 48 Stunden vor dem für den Mietbeginn vereinbarten Datum verschoben oder storniert werden. Im Falle einer Stornierung werden die bisher gezahlten Beträge in einen Gutschein umgewandelt, der bis zu 12 Monate nach dem Datum der Stornierung eingelöst werden kann.
4.6 Anträge auf Verschiebung oder Stornierung sind nur gültig, wenn sie schriftlich per E-Mail an reservations@mrvancamper.com übermittelt werden .
4.7 Der Gutschein ist nicht übertragbar. Er darf ausschließlich von dem ursprünglichen Inhaber verwendet werden.
4.8 Der Gutschein kann für die Anmietung eines beliebigen Mr.Vancamper-Reisemobilmodells verwendet werden (je nach Verfügbarkeit). Bei einer Buchung, deren Preis höher ist als der auf dem Gutschein verbleibende Betrag, müssen Sie nur die Wertdifferenz bezahlen, um die Buchung zu bestätigen.
5.1 Um die Zahlung der Selbstbeteiligung zu garantieren, wird bei der Abholung des Fahrzeugs eine Kaution verlangt, deren Höhe je nach gewähltem Schutzplan variiert. Dieser Betrag wird auf der Kreditkarte (Mastercard oder Visa) des Mieters (Karteninhaber) hinterlegt, der bei der Abholung des Fahrzeugs anwesend sein muss. Die Kreditkarte muss noch mindestens einen Monat nach dem Rückgabetermin des Fahrzeugs gültig sein. Dieser Betrag kann zur Deckung der während des Mietzeitraums entstandenen Kosten sowie der damit verbundenen Gebühren verwendet werden.
5.2 Nach Rückgabe des Fahrzeugs wird die Kreditermächtigung aufgehoben, wenn die Inspektion des Fahrzeugs durch den Vermieter ergibt, dass es sich in demselben Zustand befindet wie bei der Auslieferung.
6.1 Der Mietpreis beinhaltet den BASIC Protection Plan:
a) Unbegrenzte Kilometer – keine Begrenzung der Kilometerzahl, vorbehaltlich einer verantwortungsbewussten Nutzung (durchschnittliches Tageslimit von 300 Kilometern). Bei Überschreitung dieses Limits kann eine zusätzliche Gebühr anfallen: 0,35€/km;
b) Erlaubt nur Reisen in Portugal (Reisen mit Grenzen);
c) Haftpflicht – gilt für den ersten Unfall, Zwischenfall oder die erste Panne und schützt den berechtigten Fahrer vor der Zahlung von Schadenersatz für Sach- und/oder Personenschäden, die Dritten zugefügt werden, bis zu einem Betrag von 50.000.000,00 € (fünfzig Millionen Euro);
d) 24/7 Pannenhilfe – bietet das Abschleppen des Fahrzeugs und den Transport von Personen und Gütern im Falle einer Fahrzeugpanne;
e) Kasko – deckt Sachschäden am Fahrzeug, die durch einen Unfall, Diebstahl oder Raub oder durch Feuer, Blitzschlag oder Explosion verursacht werden, mit einer Haftungsgrenze (normale Selbstbeteiligung) von 1.500,00 € (eintausendfünfhundert Euro).
6.2 Der Mieter kann sich für den Abschluss anderer Schutzpläne mit zusätzlicher Deckung entscheiden:
a) Der Schutzplan „SUPER“ (19 €/Nacht) mit einer reduzierten Selbstbeteiligung von 750,00 € (siebenhundertfünfzig Euro) umfasst zusätzlich zu der im Plan „BASIC“ vorgesehenen Deckung: i) Insassenschutz – schützt den Fahrer und die Insassen des versicherten Fahrzeugs bei Unfällen bis zu einem Höchstbetrag von 15.000 € (fünfzehntausend Euro); ii) der Hauptfahrer kann eine andere befugte Person mit dem Fahren des Fahrzeugs beauftragen (2 Fahrer).
b) Der Schutzplan „BEST“ (29 €/Nacht), mit einer Mindestselbstbeteiligung von 450,00 € (vierhundertfünfzig Euro). Zusätzlich zu den Leistungen des „SUPER“-Tarifs umfasst er (i) Glasschutz – deckt Schäden durch isolierten Glasbruch bis zu einer Höhe von 1.000 € (eintausend Euro). Diese Deckung erstreckt sich nicht auf Scheinwerfer, Rückspiegel, Sonnendächer oder Schiebedächer, Paneele oder Fenster aus synthetischen Materialien, (ii) Reifendeckung – deckt den ersten Unfallschaden an einem Reifen (Reifenpanne) und (iii) ermöglicht Reisen in Spanien (Reisen mit Grenzen).
6.3 Fahrer unter 25 Jahren müssen eine zusätzliche Versicherung für „Junge Fahrer“ abschließen (€10/Nacht). Wenn diese Zusatzversicherung zum Zeitpunkt der Buchung nicht ausgewählt wurde, muss sie beim Check-in abgeschlossen werden.
6.4 Unabhängig vom gewählten Schutzplan kann der Hauptfahrer eine oder mehrere andere autorisierte Person(en) mit dem Fahren des Fahrzeugs beauftragen: „Zusatzfahrer“ (€10/Nacht).
6.5 Mit der Zusatzdeckung „Reisen ohne Grenzen“ (29 €/Nacht) können Sie in den Ländern der Europäischen Union und Großbritannien reisen. Für diesen Zusatzschutz müssen Sie den BEST-Schutzplan abschließen.
6.6 Der Mieter muss die Interessen des Vermieters und seiner Versicherungsgesellschaft schützen:
a) jeden Unfall, Diebstahl, Raub und/oder Brand, auch wenn er nur teilweise auftritt, unverzüglich der Polizei zu melden; er verpflichtet sich außerdem, solche Situationen innerhalb von 24 Stunden dem Vermieter zu melden;
b) den Ort eines Unfalls, eines Diebstahls, eines Raubes und/oder eines Brandes nicht vor dem Eintreffen der Polizeibehörden zu verlassen, unter Androhung der vollen Bezahlung des entstandenen Schadens;
c) in dem Bericht die tatsächlichen Umstände des Unfalls, das Datum, die Uhrzeit, den Ort, den Namen und die Anschrift der Zeugen, den Namen und die Anschrift des Eigentümers und des Fahrers des beteiligten Fahrzeugs sowie das Kennzeichen, die Marke, die Versicherungsgesellschaft und die Versicherungsnummer des besagten Fahrzeugs anzugeben;
d) sich zu verpflichten, in keinem Fall einem Dritten gegenüber zu erklären, dass er für den Unfall verantwortlich oder schuldig ist, unter Androhung von Regressansprüchen des Vermieters gegen ihn.
6.7 Im Falle eines Unfalls, auch bei Vorlage einer DAAA (Declaração Amigável de Acidente Automóvel), haftet der Mieter für die am Fahrzeug verursachten Schäden bis zum Höchstbetrag der während der Vertragslaufzeit geltenden Selbstbeteiligung, es sei denn, die Versicherungsgesellschaft weist die Haftung einem Dritten zu.
6.8 Die Begrenzung des Höchstbetrags (Selbstbeteiligung), den sie im Falle eines Unfalls zu zahlen haben, gilt nur für den Mieter oder die autorisierten Fahrer. Die Nichteinhaltung dieser Bestimmung führt zum vollständigen Erlöschen des in diesem Artikel vorgesehenen Versicherungsschutzes. Die Bestimmungen dieses Artikels sind ebenfalls null und nichtig im Falle eines Unfalls, der durch Fahrlässigkeit, Trunkenheit, Drogenkonsum oder die Nichteinhaltung aller allgemeinen Bedingungen des Mietvertrags sowie der Vorschriften der Straßenverkehrsordnung und anderer anwendbarer Gesetze durch den Mieter oder den Fahrer verursacht wurde, und der durch den Schutzplan gewährte Versicherungsschutz erlischt ebenfalls, wenn der Mieter im Falle eines Diebstahls oder Raubes die Fahrzeugschlüssel nicht an den Vermieter zurückgibt.
6.9 Wenn der Mieter dem Vermieter vorsätzlich falsche Angaben gemacht hat, insbesondere in Bezug auf seine Identität, Adresse, E-Mail-Adresse, telefonische Erreichbarkeit oder die Gültigkeit seines Führerscheins, behält sich der Vermieter das Recht vor, alle durch solche Angaben entstandenen erhöhten Kosten an den Mieter weiterzugeben, unbeschadet einer möglichen strafrechtlichen Haftung.
7.1 Alle Schutzpläne schließen Verlust, Diebstahl oder Schäden (zerbrochen, zerkratzt, verbrannt) am Fahrzeug, den Scheiben, Reifen, der Ausrüstung, dem Zubehör und den Extras aus, die durch folgende Umstände verursacht werden:
- Vandalismus oder Einbrüche
- Alle Schäden, die am Fahrzeug im Falle eines Verstoßes gegen eine Vertragsklausel entstehen;
- Fahren durch eine Person, die nicht vom Vermieter im Rahmen des Vertrags oder eines Anhangs oder von Änderungen, die einen integralen Bestandteil des Vertrags bilden, identifiziert und autorisiert wurde, die unter 21 Jahre alt ist und seit weniger als 2 Jahren im Besitz eines Führerscheins ist, oder Fahrer mit einem annullierten/abgelaufenen Führerschein;
- Schäden, die durch vorsätzliches Verhalten, den Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen Substanzen, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen, verursacht wurden;
- Bei Verwendung zum Schieben oder Ziehen von Fahrzeugen, Anhängern oder anderen Gegenständen mit oder ohne Rädern; bei Sportveranstaltungen oder Trainingseinheiten jeglicher Art, ob offiziell oder nicht; bei Transporten, die gegen das Gesetz verstoßen, insbesondere gegen die Bestimmungen des Fahrzeugbriefs;
- Verlust/Beschädigung/Diebstahl von persönlichem Eigentum;
- Wenn der Mieter ein unvorsichtiges oder fahrlässiges Verhalten an den Tag legt oder die örtlich geltenden Straßenverkehrsregeln nicht beachtet und dadurch Schäden am Fahrzeug oder am Eigentum Dritter verursacht;
- Die Kosten für die Abholung oder Bergung des Fahrzeugs aus einem gesperrten, überfluteten, eingeklemmten oder verlassenen Bereich;
- Beschädigt durch Eintauchen in Wasser oder Kontakt mit Salzwasser, Fahren in überfluteten Gebieten, am Strand und auf unbefestigten Straßen.
- Die Kosten für den Ersatz von Schlüsseln, die beschädigt, verloren, gestohlen oder im Fahrzeug eingeschlossen wurden;
- Für alle Kosten, die durch die falsche Verwendung von Kraftstoff entstehen;
- Alle Schäden, die unter der Karosserie des Fahrzeugs oder oberhalb der Windschutzscheibe verursacht werden, wenn es nicht zu einer Kollision mit Dritten kommt;
- Alle Schäden, die durch den Zusammenstoß mit einem Tier während der Fahrt verursacht werden.
8.1 Die Abholung und Rückgabe erfolgt zwischen 14:00 und 17:00 Uhr, nach vorheriger Buchung und je nach Verfügbarkeit.
8.2 Vorbehaltlich der Verfügbarkeit ist es möglich, bei der Buchung eine frühere Abholung des Fahrzeugs zwischen 09:00 und 11:00 Uhr oder eine frühere Abholung zwischen 18:00 und 20:00 Uhr zu verlangen, indem Sie eine „Abholgebühr außerhalb der Öffnungszeiten“ von 49,00 € (neunundvierzig Euro) zahlen. Dieser Service ist nur in Lissabon (Montijo) verfügbar. Um diesen Service zu bestätigen, kontaktieren Sie uns bitte.
8.3 Bei der Abholung des Fahrzeugs muss der Mieter eine gültige Kreditkartennummer mit einem ausreichenden Guthaben zur Deckung von Mautgebühren und anderen Kosten, die während oder nach der Mietzeit anfallen können, angeben.
8.4 Der Mieter erklärt, dass er das Fahrzeug in einem sauberen und gebrauchsfähigen Zustand, mit der entsprechenden Ausstattung, dem Zubehör, den Extras und den Dokumenten, mit Reifen in gutem Zustand und mit gefülltem Kraftstofftank erhalten hat.
8.5 Falls der Mieter Mängel, Defekte oder Schäden im Inneren des Fahrzeugs feststellt, die nicht im Vertrag aufgeführt sind, muss er diese bis 10 Uhr am Tag nach der Abholung per E-Mail an reservations@mrvancamper.com melden. Nach Ablauf dieser Frist trägt der Mieter die alleinige Verantwortung für etwaige Fehler, Mängel oder Schäden im Inneren des Fahrzeugs.
8.6 Kann das Fahrzeug aus Gründen höherer Gewalt, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, nicht zum vereinbarten Termin geliefert werden, d.h. aufgrund von Umständen, die außerhalb des Einflussbereichs
der Parteien liegen, wie z.B. Naturkatastrophen, Auferlegung von gesetzlichen oder administrativen Verpflichtungen durch staatliche oder überstaatliche Behörden, Krieg oder Ausnahmezustand, Aufruhr, innere Unruhen, terroristische Akte, Feuer, Explosion,
Überschwemmung, extreme Witterungsbedingungen, Naturkatastrophen, Epidemien, Aussperrungen, Streiks, Mangel an Arbeitskräften, Material und Dienstleistungen und absolute Unmöglichkeit, diese zu beschaffen, Lieferverzug, den der vorherige Mieter zu vertreten hat, Diebstahl, Unfall oder Panne, verpflichtet sich der Vermieter, dem Mieter die von ihm gezahlten Mietbeträge zurückzuerstatten, ohne dass darüber hinaus eine Entschädigung zu zahlen ist.
8.7 Das Fahrzeug muss zwischen 09:00 und 11:00 Uhr zurückgegeben werden. Die Rückgabe nach 11:00 Uhr hängt von der Verfügbarkeit ab und ist mit einer zusätzlichen Zahlung für eine Nacht verbunden.
8.8 Der Vermieter verpflichtet sich, das Fahrzeug in demselben Zustand zurückzugeben, in dem er es erhalten hat, d.h. mit aufgefülltem Kraftstofftank, gewaschenem und gereinigtem Äußeren, mit leerem und sauberem Kühlschrank, Abwassertank und chemischer Toilette sowie frei von Müll, Sand, Schlamm und anderen Verunreinigungen im Inneren.
8.9 Am Tag der Abholung kann der Mieter vorzugsweise den „Reinigungsservice“ für 59,00 € (neunundfünfzig Euro) in Anspruch nehmen, wobei er davon befreit ist, das Fahrzeug in demselben sauberen Zustand wie am Tag der Abholung zurückzugeben. Dieser Service setzt eine umsichtige und regelmäßige Nutzung des Wohnmobils voraus und umfasst nicht die Reinigung der chemischen Toilette. Wurde dieser Service nicht in Anspruch genommen und kommt der Mieter dem nicht nach, wird eine Reinigungsgebühr erhoben.
8.10 Wenn das Fahrzeug in einem Ausmaß verschmutzt ist, das seiner sorgfältigen und regelmäßigen Nutzung zuwiderläuft, d.h. mit Müll, Sand, Schlamm oder anderem Unrat, schmutzigen Küchenutensilien, einem nicht angeschlossenen Kühlschrank mit Lebensmitteln darin, dem Abwassertank und der chemischen Toilette, die nicht geleert und nicht gereinigt wurden, Spuren von Tierhaaren, die den Vermieter dazu zwingen, eine außerordentliche und gründliche Reinigung des Innen- und Außenbereichs des Fahrzeugs vorzunehmen, werden dem Mieter die Kosten für die „Außerordentliche Reinigung“ in Rechnung gestellt (€120,00).
8.11 Der Mieter übernimmt die volle Verantwortung für alle Fehler, Mängel oder Schäden, die bei der Inspektion durch den Vertreter des Vermieters nicht im Vertrag erwähnt wurden.
8.12 Wird das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Termin zurückgegeben, ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter als Schadensersatz für jeden vollen oder angefangenen Tag einen Betrag zu zahlen, der auf der Grundlage des dreifachen Tagessatzes für das gemietete Fahrzeug berechnet wird, unbeschadet der Möglichkeit des Vermieters, die notwendigen zivil- und/oder strafrechtlichen Schritte einzuleiten, um das Fahrzeug wiederzuerlangen und den erlittenen Schaden zu ersetzen, insbesondere durch die Inanspruchnahme eines für die Rückgabe des Fahrzeugs angemessenen vorsorglichen Verfahrens.
8.13 Wenn das Fahrzeug an einem anderen als dem vereinbarten Ort abgestellt wird, wird eine „Umzugsgebühr“ gemäß den geltenden Tarifen berechnet.
8.14 Wenn der Mieter den Mietzeitraum verlängern möchte, muss er im Voraus die schriftliche Zustimmung des Vermieters einholen und die für die vereinbarte Verlängerung fälligen Mietbeträge im Voraus bezahlen.
8.15 Im Falle einer Mietverlängerung muss der Mieter jederzeit Kopien des Vertrags mit sich führen, aus denen die Zustimmung des Vermieters zur Verlängerung des Vertrags hervorgeht.
8.16 Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, muss der Mieter das Fahrzeug an dem in den „Besonderen Bedingungen“ angegebenen Datum, zu der dort angegebenen Uhrzeit und an dem dort angegebenen Ort abholen und zurückgeben; andernfalls wird der Vertrag gekündigt.
9.1 Die Anmietung des Wohnmobils erfolgt ausschließlich für den privaten Gebrauch (Urlaubsreisen oder ähnliches). Jegliche kommerzielle Nutzung und/oder das Fahren auf ungeeigneten Strecken, als ob es sich um einen öffentlichen Personen- oder Gütertransport (Taxi, Bus oder Umzugsdienst) handeln würde, ist ausdrücklich untersagt.
9.2 Das Rauchen, der Transport von Tieren, einschließlich Haustieren, und – in Bezug auf das Fahrzeug, seine Dokumente, Werkzeuge, Teile und Komponenten – folgende Handlungen sind in Mietfahrzeugen nicht gestattet: Untervermietung, Verleih, Abtretung, Verkauf, Belastung oder Verpfändung, Umwandlung, Veränderung oder Anbringung von Werbung oder kommerziellen Hinweisen.
9.3 Der Mieter verpflichtet sich zu:
a) Benutzen Sie das Fahrzeug regelmäßig und umsichtig, halten Sie sich an die Gesetze, insbesondere die Straßenverkehrsordnung, füllen Sie den Tank mit dem richtigen Kraftstoff auf, stellen Sie sicher, dass das Fahrzeug verschlossen ist und an einem sicheren Ort steht, wenn es nicht benutzt wird, und lassen Sie die Fahrzeugpapiere nicht im Fahrzeug liegen;
b) die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz von Reifen mit denselben Eigenschaften und derselben Marke im Falle einer Beschädigung (Reifenpannen oder -platzer), die nicht auf eine regelmäßige und umsichtige Nutzung zurückzuführen ist, vollständig zu übernehmen;
c) auf Verlangen den Mietpreis und die vom Vermieter erhobenen Gebühren zu zahlen, insbesondere für die Reparatur von Schäden am Fahrzeug, den bei der Rückgabe fehlenden Kraftstoff, die Betankungsgebühr oder die außerordentliche Reinigungsgebühr;
d) die Mautgebühren, ob physisch oder elektronisch, einschließlich etwaiger zusätzlicher Verwaltungskosten, zu entrichten. Der Vermieter haftet nicht für Zahlungen, die sich aus einer nicht fristgerechten Regulierung ergeben;
e) Melden Sie unverzüglich jeden Defekt oder jede Fehlfunktion des Fahrzeugs;
f) zu verhindern, dass Dritte durch eine Handlung oder Unterlassung glauben, dass das Fahrzeug ihr Eigentum ist, und den Vermieter im Falle einer Pfändung, einer Beschlagnahme, eines Diebstahls, einer Requisition, einer Beschlagnahme oder eines anderen Verstoßes gegen das Eigentum, den Besitz oder die Zurückhaltung des Fahrzeugs unverzüglich zu benachrichtigen.
9.4 Der Mieter haftet ausschließlich für Bußgelder, Strafen oder andere Sanktionen, die von den Gerichten und Verwaltungsbehörden als Ergebnis von Verwaltungs- und Strafverfahren für Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung, Mautgebühren, Parkverstöße und andere Verstöße, die während der Mietzeit mit dem Fahrzeug begangen wurden, verhängt werden.
9.5 Der Mieter ist allein verantwortlich für den Verlust, Diebstahl, Raub oder die Beschädigung von Gegenständen, die während und nach der Mietzeit im Fahrzeug zurückgelassen werden.
9.6 Der Vertrag wird automatisch gekündigt, wenn das Fahrzeug unter Bedingungen genutzt wird, die einen Vertragsbruch darstellen, und der Vermieter hat das Recht, das Fahrzeug jederzeit und mit allen Mitteln ohne Vorankündigung zurückzuholen, wobei die Kosten hierfür allein vom Mieter zu tragen sind, unbeschadet einer dem Vermieter oder gegebenenfalls Dritten gesetzlich oder vertraglich zustehenden Entschädigung.
10.1 Der Mieter muss alle notwendigen Schutzmaßnahmen ergreifen, um das Fahrzeug in demselben Zustand zu halten, in dem es geliefert wurde. Insbesondere muss er den Zustand des Fahrzeugs in Bezug auf Öl, Wasser und Reifendruck regelmäßig überprüfen.
10.2 Wenn der Mieter ein technisches Problem mit dem Fahrzeug feststellt, insbesondere die Warnhinweise auf dem Armaturenbrett des Fahrzeugs, muss der Mieter das Fahrzeug sofort stilllegen und den Vermieter oder, im Falle eines Vorfalls außerhalb der Geschäftszeiten, die Pannenhilfe kontaktieren.
10.3 Wird das Fahrzeug aufgrund einer Panne stillgelegt, dürfen Reparaturen nur dann vom Mieter durchgeführt werden, wenn sie vom Vermieter schriftlich genehmigt wurden und den Anweisungen des Vermieters entsprechen, und die Reparaturen müssen in einer Einzelrechnung mit Angabe der ausgetauschten Teile ausgewiesen werden.
10.4 Abschleppkosten aufgrund von Fehlgebrauch des Fahrzeugs gehen zu Lasten des Mieters.
10.5 Wird ein anderer Kraftstoff und/oder eine andere Substanz als die des Fahrzeugs eingeführt, haftet der Mieter für die Kosten des vollständigen Austauschs des Kraftstoffs, der Demontage und Reinigung des Tanks, der Motoreinstellung und anderer Schäden am Fahrzeug.
10.6 Falls der Mieter den Schutzplan „BEST“ nicht abonniert hat, gehen die Kosten für Schäden an den Reifen (Reifenpannen oder Reifenplatzer) ausschließlich zu Lasten des Mieters.
11.1 In Anwesenheit des Mieters festgestellte Fehler, Mängel oder Schäden:
a) Alle Fehler, Mängel oder Schäden am Fahrzeug, seiner Ausstattung, seinen Dokumenten, seinem Zubehör oder seinen Extras während der Rückgabe des Fahrzeugs müssen im Rückgabeprotokoll vermerkt werden. Mit seiner Unterschrift auf dem Bericht erkennt der Mieter an, dass er darauf aufmerksam gemacht worden ist. Der Vertreter des Vermieters schätzt den Betrag, den der Mieter bei der Rückgabe zu zahlen hat und der von der Kaution abgezogen wird.
b) Anschließend werden die endgültigen Gesamtkosten der Reparatur oder des Austauschs auf der Grundlage eines Kostenvoranschlags oder einer Rechnung des offiziellen Vertreters/Händlers der Marke bzw. einer unabhängigen Autowerkstatt berechnet. Zu den veranschlagten Beträgen kommen die Verwaltungskosten für das Schadensmanagement in Höhe von 45,00 € (fünfundvierzig Euro) und ggf. die Stilllegung des Fahrzeugs in Höhe von 75,00 €/Tag (fünfundsiebzig Euro) hinzu.
c) Die Differenz zwischen dem festgestellten Endbetrag und dem gezahlten Betrag wird dem Mieter entsprechend in Rechnung gestellt oder zurückerstattet.
11.2 Fehler, Mängel oder Schäden, die nach der Rückgabe des Fahrzeugs festgestellt werden:
a) Wenn bei der Inspektion des Fahrzeugs nach dessen Rückgabe Fehler, Mängel oder Schäden festgestellt werden, werden dem Mieter die folgenden Dokumente zugesandt:
- Check-Out-Bericht mit einer Beschreibung aller festgestellten Fehler, Mängel oder Schäden;
- Fotografien von Mängeln und Schäden;
- Schätzung der Reparatur-/Wiederbeschaffungskosten, ggf. zuzüglich des Betrags für die Verwaltungskosten für das Schadensmanagement und die Stilllegung des Fahrzeugs.
b) Wenn der Mieter den festgestellten Schaden oder die Reparaturkosten anfechten möchte, muss er sich innerhalb von 14 Tagen nach Zusendung der Unterlagen an den Vermieter (info@mrvancamper.com) wenden. Nach Ablauf dieser 14-Tage-Frist wird der Vermieter die entsprechende Rechnung schicken.
12.1 Der Mieter verpflichtet sich außerdem, dem Vermieter neben dem Mietpreis eine Bürgschaft zu zahlen:
a) Beträge, die sich auf Schäden beziehen, die durch einen von ihnen verschuldeten Unfall oder im Falle eines Diebstahls oder Raubes entstehen und nicht durch den Schutzplan gedeckt sind. Wenn solche Schäden durch den Schutzplan gedeckt sind, nur bis zum Höchstbetrag der jeweiligen Selbstbeteiligung. Die Kosten für den Krankenhausaufenthalt und die medizinische Versorgung des Fahrers und der Passagiere sind nicht durch den Schutzplan abgedeckt;
b) Steuern und Abgaben, die aufgrund der in den vorstehenden Absätzen dargelegten Sachverhalte zu zahlen sind;
c) Die Summe von 100,00 € (einhundert Euro) bei Verlust der Fahrzeugpapiere;
d) Die Kosten für den fehlenden Kraftstoff, zuzüglich 25,00 € (fünfundzwanzig Euro) für die Betankungsgebühr, wenn das Fahrzeug nicht ordnungsgemäß zurückgegeben wird;
e) Die Summe von 120,00 € (einhundertzwanzig Euro), falls eine außerordentliche Reinigung des Fahrzeugs erforderlich ist;
f) Gerichtliche und außergerichtliche Kosten, Bußgelder und sonstige Geldstrafen, gleich welcher Art, die sich aus der Verletzung einer dem Mieter oder dem Fahrzeug zuzurechnenden Rechtsvorschrift während der Mietzeit ergeben;
g) Wenn der Vermieter aufgrund einer Ordnungswidrigkeit oder eines rechtswidrigen Verhaltens des Mieters aufgefordert wird, diese zu ermitteln, verpflichtet sich der Mieter, den Betrag von 35,00 € (fünfunddreißig Euro) als Verwaltungskosten für die Information der zuständigen Behörden zu zahlen;
h) Ausgaben und Kosten, die dem Vermieter entstehen, um die Einhaltung der Vertragsbestimmungen durch den Mieter zu erwirken, d.h. die Eintreibung von Beträgen, die der Mieter dem Vermieter nach dem Gesetz schuldet.
13.1 Das Fahrzeug ist mit einem Mautsystem ausgestattet, das über eine dem Vermieter gehörende Kennung die Ermittlung der Mauthöhe ermöglicht, um die elektronischen Mautdienste auf den dafür eingerichteten Straßeninfrastrukturen in Rechnung zu stellen, und der Mieter ist während der Laufzeit des Vertrages allein für die Zahlung des vollen Betrags dieser Mautgebühren verantwortlich.
13.2 Der Mieter ist auch für das ordnungsgemäße Funktionieren und die Wartung des Via Verde-Identifizierungsgeräts in einwandfreiem Zustand verantwortlich. Das Gerät darf unter keinen Umständen von dem Ort entfernt werden, an dem es installiert ist, und der Mieter muss den Vermieter über jede Anomalie informieren oder nach Genehmigung durch den Vermieter eine Via Verde-Servicestelle aufsuchen, um das Problem zu lösen.
13.3 Wenn der Service in Anspruch genommen wird, wird eine Verwaltungsgebühr von 20,00 € (zwanzig Euro) auf die Maut erhoben.
14.1 Je nach Verfügbarkeit ist es möglich, zusätzliche Ausrüstung zu mieten, entweder zum Zeitpunkt der Buchung (online) oder direkt bei der Abholung des Fahrzeugs.
15.1 Im Rahmen der Gesetzgebung zum Schutz personenbezogener Daten verarbeitet das Vermietungsunternehmen VANDERSOL UNIPESSOAL LDA (Eigentümer der Marke Mr.Vancamper) mit der eindeutigen Registrierungs- und Steueridentifikationsnummer 509.776.434 in seiner Eigenschaft als Datenverantwortlicher die personenbezogenen Daten des Mieters.
15.2 Die Übermittlung personenbezogener Daten ist eine gesetzliche und vertragliche Verpflichtung und eine notwendige Voraussetzung für den Abschluss des Vertrags, und der Mieter ist verpflichtet, diese personenbezogenen Daten zur Verfügung zu stellen. Wenn er diese Angaben nicht macht, kommt der Vertrag nicht zustande und der Vermieter wird die Anfrage nicht erfüllen.
15.3 Unbeschadet des Rechts, eine Beschwerde bei der CNPD einzureichen, hat der Mieter im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen das Recht, vom Vermieter Zugang zu den ihn betreffenden personenbezogenen Daten sowie deren Berichtigung oder Löschung und die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, soweit sie die betroffene Person betrifft, oder das Recht, der Verarbeitung zu widersprechen, sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit per E-Mail an info@mrvancamper.com.
15.4 Um dem Antrag auf Ausübung der im vorstehenden Absatz genannten Rechte nachzukommen, kann der Vermieter bei begründeten Zweifeln an der Identität der natürlichen Person, die den Antrag stellt, die Übermittlung zusätzlicher Informationen verlangen, die zur Bestätigung der Identität der betroffenen Person erforderlich sind.
16.1 Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass für juristische/gerichtliche Zwecke, insbesondere für Vorladungen und/oder Zustellungen im Zusammenhang mit dem Vertrag, ihre Wohnsitze die im Vertrag genannten sind.
16.2 Die Parteien erklären, dass sie die auf diesen Vertrag anwendbaren allgemeinen und besonderen Bedingungen gelesen haben und ohne Ausnahme oder Vorbehalt akzeptieren.
16.3 Für alle Streitigkeiten, die sich aus dem Vertrag ergeben, wird die Zuständigkeit des Gerichtsstands Lissabon vereinbart, unter ausdrücklichem Verzicht auf jeden anderen Gerichtsstand, es sei denn, das zwingende Prozessrecht sieht etwas anderes vor.
16.4 Der Mieter erklärt, dass ihm bekannt ist, dass das Fahrzeug mit einem Geolokalisierungsgerät (GPS) ausgestattet sein kann, das im Falle eines Vertragsbruchs und/oder Grenzübertritts verwendet werden kann.
16.5 Dieser Vertrag ist in portugiesischer und englischer Sprache in zwei Exemplaren abgefasst, von denen jeweils ein Exemplar im Besitz der Parteien verbleibt.
LISSABON, 2026-01